Aktueller Hinweis zu TPD2

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (TPD2) ist am 20. Mai 2016 in Kraft getreten

Als Tabakhersteller sind wir demnach verpflichtet, unsere Produkte nach den neuen Kennzeichnungsregeln zu etikettieren und mit größer bemessenen Warnhinweisen zu versehen, was für die Mehrzahl aller unserer Pfeifentabakmarken und Sorten zwingend zu einer umfassenden Änderung der Label Designs führt.

Verboten sind jegliche Tabaknamen oder Bezeichnungen, die Aussagen über Stärke oder Geschmack des Tabaks, den Gehalt an Aromazusätzen oder auch deren Fehlen, machen. Ebenso verboten sind Namen oder Namenselemente, die suggerieren, dass ein Tabakerzeugnis belebende, natürliche, ökologische oder irgendeine für die Lebensführung positive Eigenschaft haben könnte. Im Pfeifentabak sind Aromen zwar nach wie vor erlaubt, allerdings ist es verboten diese namentlich zu benennen oder abzubilden (Früchte, Pflanzen usw.).

Tabakerzeugnisse, die vor dem 20. Mai 2016 hergestellt oder in den Handel gebracht und der bisherigen Rechtslage entsprechend gekennzeichnet wurden, dürfen noch bis zum 20. Mai 2017 abverkauft werden!